Reifen Bußgeldkatalog
Für den Fall, dass Sie bei Glätte oder Schnee mit Sommerreifen ohne die Kennzeichnung M&S unterwegs sind, drohen Ihnen Bußgelder und Punkte. Diese können Sie der nachfolgenden Liste entnehmen:
Missachtung der Winterreifenpflicht trotz entsprechender Witterungslage: Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Missachtung der Winterreifenpflicht trotz entsprechender Witterungslage und zusätzliche Behinderung: Bußgeld in Höhe von 80 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Missachtung der Winterreifenpflicht trotz entsprechender Witterungslage mit zusätzlicher Gefährdung: Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Missachtung der Winterreifenpflicht trotz entsprechender Witterungslage, wodurch es zu einem Unfall im Straßenverkehr kommt: Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter-Verhältnissen angepasst sind (Winterreifen) | 60 € | 1 | |
mit Behinderung | 80 € | 1 | |
mit Gefährdung | 100€ | 1 | |
mit Unfallfolge | 120€ | 1 |
Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder
Einschnitttiefe besaß 60 € 1 Punkt
mit Gefährdung 75 € 1 Punkt
mit Unfall 90 € 1 Punkt
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß 75 € 1 Punkt
Profiltiefe bei Reifen
Mindestprofiltiefe bei Autoreifen – gesetzlich genau geregelt
Welche Profiltiefe müssen Ihre Reifen mindestens aufweisen, damit es bei Kontrollen keinen Ärger mit der Polizei gibt und es nicht zu Unfällen kommt? Viele Verkehrsteilnehmer können nicht mit Gewissheit auf diese Frage antworten. Das nötige Wissen hierfür findet sich in § 36 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darin heißt es:
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
Reifen: Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen und Winterreifen
Gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe für Sommer- und Winterreifen: mindestens 1,6 mm
Gesetzliche vorgeschriebene Profiltiefe für Motorräder: mindestens 1,6 mm
Empfohlene Profiltiefe für Winterreifen mit diagonaler Bauart: mindestens 5 mm
Empfohlene Profiltiefe für Winterreifen mit radialer Bauart: mindestens 4 mm
Das Thema Mindestprofiltiefe spielt auch in Bezug auf Kfz-Versicherungen eine wichtige Rolle. Wer mit abgefahrenen Reifen in einen Unfall gerät, dem kann unter Umständen grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. In diesem Fall wird der Betroffene dann sehr wahrscheinlich zur vollständigen Übernahme der Schadenskosten verpflichtet.
Das Profil gängiger Reifen sorgt bei Nässe dafür, dass das Wasser zwischen Reifen und Fahrbahn verdrängt und abgeleitet wird und so der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahnoberfläche weitestgehend erhalten bleibt und die Gefahr eines Aufschwimmens des Reifen reduziert wird. Wie effektiv Aquaplaning vermieden werden kann, hängt besonders stark von der Profiltiefe sowie der Profilgestaltung des Reifens ab. Meist wird bei modernen Reifen im mittleren Bereich des Laufstreifens oder auch asymmetrisch versetzt eine oder mehrere stärke Längsprofilierungen gewählt, durch die das Wasser in Laufrichtung direkt abgeführt wird. In den Randbereichen wird durch deutlich ansteigende Querprofilierung die Drainagewirkung erhöht. Asymmetrisch gestaltete und angeordnete Profilblöcke sorgen für eine Verteilung der Abrollgeräusche über ein breiteres Frequenzspektrum. Das sich aus mehreren Frequenzen zusammensetzende Abrollgeräusch wird als weniger laut empfunden als jenes bei Reifen mit identischen Querprofilabständen.
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